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Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages

a) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. 

b) Für jede Ausgabe oder Ausgabenkombination ist ein besonderer Abschluss zu tätigen. Der Werbungtreibende hat rückwirkenden Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der auf Grund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. 

c) Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen mit einer Beteiligung von mehr als 50 % gewährt. Keine Anwendung findet er z. B. beim Zusammenschluss verschiedener selbstständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. 

d) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. 

e) Bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen, Termin- oder Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung. Ebenfalls haftet der Verlag nicht für Fehler auf Grund undeutlich geschriebener Aufträge. 

f) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. 

g) Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein; dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.

h) Anzeigen und Prospektbeilagen von Handel, Handwerk und Gewerbe aus dem Verbreitungsgebiet von Kölner Stadt-Anzeiger/Kölnische Rundschau und EXPRESS Gesamtausgabe werden zu den Preisen für Ortskunden berechnet. Bei Auftragserteilung über Werbungsmittler erfolgt die Annahme und Berechnung zu den jeweiligen Grundpreisen. 

i) Bei Änderung der Anzeigen- und Prospektbeilagenpreise treten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. 

k) Im Fall höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz, sofern den Verlag nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. 

l) Bei Fließsatzanzeigen sind Abkürzungen zulässig, sofern sie nicht willkürlich sind, sich ein Sinn ergibt und die Abkürzungen grammatikalisch sowie orthographisch
richtig sind. Der Verlag behält sich vor, Änderungen und Einschränkungen zu veranlassen.

m) Bei Fließsatzanzeigen und bei privaten Gelegenheitsanzeigen besteht kein Anspruch auf Belegausschnitt. 

n) Bei nach Verlagsrichtlinien gestalteten standardisierten Anzeigen (rubrizierte Anzeigen bzw. Fließsatzanzeigen) besteht kein Anspruch auf Probeabzüge. 

o) Die Mindesthöhe für Millimeteranzeigen beträgt 6 mm. 

p) Der Auftraggeber hat bei Wiederholungsanzeigen den richtigen Abdruck seiner Anzeigen sofort bei Erscheinen zu überprüfen. Der Verlag erkennt Zahlungsminderung oder Ersatzansprüche nicht an, wenn bei Wiederholungen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass nach der Veröffentlichung eine sofortige
Richtigstellung seitens des Auftraggebers erfolgt ist. Sonstige Beanstandungen sind, sofern es sich um offensichtliche Mängel handelt, innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungseingang zu erheben. 

q) Für Anzeigen, die im Rahmen von Verlagssonderveröffentlichungen (beispielsweise aus Anlass von Jubiläen, Eröffnungen, Ausstellungen, Umbauten oder sonstigen Anlässen) erscheinen, können vom Verlag abweichende Preise festgelegt werden. 

r) In Ergänzung zu Ziffer 14 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden bei Zahlungsverzug oder Stundung Verzugszinsen erhoben, die 2 v. H. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gem. Artikel 1 § 1 des Euro-Einführungsgesetzes (EuroEG) liegen. 

s) Platzierungsvereinbarungen für Gesamtausgabe oder Hauptausgabe Köln von Kölner Stadt-Anzeiger/ Kölnische Rundschau gelten nur für die Stadt Köln als verbindlich. 

t) Vervielfältigte Druckunterlagen sowie montagefähige Papiervorlagen (z. B. Fotopapier) stehen dem Verlag mit Auftragserteilung zur freien Verfügung und unterliegen nicht der Aufbewahrungspflicht für Druckunterlagen. 

u) Der Verlag speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordene Daten, die zu keinen anderen Zwecken als zu den Verlagszwecken verwendet werden (§§ 27, 28 und 33 Absatz 1, Bundesdatenschutzgesetz). Die mit dem Auftrag im Zusammenhang stehenden personenbezogenen Daten dürfen zum Zwecke
der Kontaktaufnahme verwendet werden. 

v) In Ergänzung zu Ziffer 18 werden Zuschriften auf Kennziffernanzeigen, außer Stellenangebote, nur dann weitergeleitet, wenn sie in Standardbrief- oder Postkartenform abgefasst sind. 

w) Orthographisch und grammatikalisch gilt in allen Anzeigentexten sowohl die alte als auch die neue Rechtschreibung. Mängelrügen bezüglich alter oder neuer Schreibweise sind ausgeschlossen. 

x) Der Verlag ist berechtigt, in der Zeitung erscheinende Anzeigen in die Online-Dienste des Verlages und ggf. seiner Online-Kooperationspartner einzustellen. Die Dauer der Online-Veröffentlichung kann vom Verlag festgelegt werden (mindestens 7 Tage). Bei Online-Veröffentlichungen von Traueranzeigen/ Nachrufen gelten zusätzlich auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Online-Dienstes www.WirTrauern.de. 

y) Die Zuständigkeit des jeweiligen Amtsgerichtes ohne Rücksicht auf den Streitwert gilt als vereinbart.